Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kooperationsverein

 

1. Kooperation Verein und Erlebnis-Fußball-Schule Stephan Schmitz (E.F.S.)

Ist die Kooperationsvereinbarung vom Verein und der E.F.S. unterschrieben, ist ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag zu Stande gekommen.

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, kann aber von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende gekündigt werden. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichtet sich der Kooperationsverein zur sofortigen Zahlung einer Kaution in Höhe von 100,00 €. Sobald die Mindestteilnehmerzahl von 25 Teilnehmern (E.L.C.) oder von 35 Teilnehmern (E.F.C.) erreicht ist, erstattet die E.F.S. die Kaution in voller Höhe. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, verfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, und dient zur Kostendeckung der angefallenen Arbeit, sowie der Blockierung des gewünschten Camp-Termins.

Für den Fall, dass ein Wiederholungscamp ausfällt, erhält die E.F.S. neben der Kautionszahlung von 100,00€ eine Entschädigung von 100,00€, die sofort nach Camp-Absage fällig sind.

Fällt das Camp auf Grund von Versäumnissen oder mutwilligem Handeln aus, und kann der Termin nicht mehr an einen anderen Verein vergeben werden, so wird zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € fällig, da der Kooperationsvertrag nicht erfüllt wurde. Dies gilt für beide Vertragsparteien.

 

2. Starter-Paket

Die E.F.S. stellt dem Kooperationsverein ein umfangreiches Starter-Paket zur Verfügung. In diesem Starter-Paket befindet sich eine ToDo-Liste, die so früh wie möglich bearbeitet werden muss. Zeitnah muss das Ansprech-Partner Formular ausgefüllt an die E.F.S. gesendet werden. Im Starter-Paket sind ebenfalls Vordrucke für die Sponsorensuche, sowie eine Musteranzeige für die Zeitung enthalten.

 

3. Werbung

Die E.F..S stellt dem Kooperationsverein kostenlos Werbeaushänge zur Verfügung. 10X DIN A4(laminiert) und 10X DIN A3(laminiert) werden dem Verein mit den Werbepartnern der E.F.S. bereits im November zur Verfügung gestellt. Nach abgeschlossener Sponsorensuche werden die Werbelogos mit den Sponsoren des Vereins ersetzt. Der Verein erhält dann die eigenen Werbeaushänge in gleicher Anzahl. Anfang Dezember erhält der Verein 500 Anmeldeflyer, sowie 50 Anmeldeformulare. Der Verein platziert die Werbeaushänge auf seiner Homepage und auf seiner Facebook-Seite falls vorhanden.

 

4. Trainer/Betreuer

Der Verein stellt bei den Erlebnis-Fußball-Camps pro 10-12 Teilnehmer einen vereinseigenen Trainer oder Betreuer für die Gruppen ab. Dies ist bei den Erlebnis-Leistungs-Camps nicht nötig. Alle Veranstaltungen leitet Stephan Schmitz selbst. Im Krankheitsfall wird er von einem erfahrenen Trainer ersetzt.

 

5. Campausfall

Kommt es zu einem wetterbedingten Komplettausfall der Veranstaltung, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit an einer anderen Veranstaltung in Wohnortnähe teilzunehmen. Wenn möglich wird mit dem Kooperationsverein ein Ersatztermin gefunden, auf den die Teilnehmer umgebucht werden können.

Sollten diese Ersatzmöglichkeiten nicht vom Teilnehmer genutzt werden, entsteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der fälligen Teilnehmergebühr. Für wetterbedingte Ausfälle übernimmt die E.F.S. keinerlei Haftung. 

 

6. Teilnahme und Anmeldung

An unseren Erlebnis-Fußball-Camps(E.F.C.) können alle Kinder im Alter von 4 - 15 Jahren teilnehmen. An unseren Erlebnis-Leistungs-Camps(E.L.C.) können alle Kinder,  Torspieler von 6-16 Jahre ; Feldspieler von 8-16 Jahre teilnehmen. Die Kinder müssen nicht Mitglied des ausrichtenden Kooperationsvereins sein. Die Anmeldung muss innerhalb der Anmeldefrist (3 Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich erfolgen, und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Eine Übermittlung der Anmeldung per E-Mail ist hier völlig ausreichend.  Nach Eingang der Anmeldung bei E.F.S. erscheint der Teilnehmer zeitnah auf der Anmeldeliste des gebuchten Camps. Ist bereits die Maximalteilnehmerzahl des Camps erreicht, bekommt das Kind einen Platz auf der Nachrückerliste. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme. Maßgeblich für die Teilnahme ist die rechtzeitige Anmeldung. Die Plätze werden nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen vergeben.

 

7. Bezahlung der Teilnehmergebühr

Die Bezahlung der Teilnehmergebühr kann jeder Zeit erfolgen. Spätestens jedoch 20 Tage vor  Veranstaltungsbeginn. Erfolgt der Zahlungseingang wird der Teilnehmer in der Anmeldeliste grün eingefärbt. Erfolgt bis zum Zahlungseingangsschluss keine Zahlung, besteht kein Anspruch auf einen Teilnehmerplatz.

Die Teilnehmergebühr ist rechtlich fällig, mit Eingang der schriftlichen Anmeldung.

Können wir keinen rechtzeitigen Zahlungseingang verbuchen, wird die Anmeldung von E.F.S. kostenpflichtig (Storno-Gebühr 20,00€) storniert.

Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. In diesem Fall wird, soweit bereits bezahlt, die Anmeldegebühr erstattet. Erfolgt eine Stornierung nach Anmeldeschluss, so ist die Teilnehmergebühr in jedem Fall fällig und wird auch eingefordert.

 

8. Versicherung des Teilnehmers

Die Teilnehmer der Veranstaltungen der E.F.S. sind ausschließlich über die Versicherung der Erziehungsberechtigten versichert. Der Kooperationsverein, sowie die E.F.S. sind für Verletzungen oder Erkrankungen des Teilnehmers, während oder nach der Veranstaltung nicht haftbar zu machen.

Der Teilnehmer ist gesund und in vollem Umfang sportlich belastbar. Er nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und gesundheitliche Einschränkungen sind der E.F.S. vor Campbeginn mitzuteilen.

Bei Verlust von Wertsachen übernimmt die E.F.S. und der Kooperationsverein keine Haftung.

 

9. Krankheit des Teilnehmers

Ist der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung durch Krankheit nicht in der Lage,  teilzunehmen, und ist dies durch ein ärztliches Attest bescheinigt, erhalten Sie 50 % der Teilnehmergebühr erstattet. Die Verpflegungspauschale in Höhe von 10,00 €, beziehungsweise 20,00€ bleibt hiervon ausgeschlossen.

Die komplett bezahlte Campausstattung kann während des Camps abgeholt werden.

Finden Sie einen Ersatzteilnehmer gehen die Rechte und Pflichten aus der Anmeldung auf den Ersatzteilnehmer über. 

 

10. Bildrechte

Die Teilnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter sind damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, und diese auf unserer Internetseite veröffentlicht werden.

Die Bild und Tonaufnahmen stehen der E.F.S. zur freien Verfügung.

Das Einverständnis erfolgt inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Teilnehmer

 

1. Teilnahme und Anmeldung

 

An unseren Erlebnis-Fußball-Camps (E.F.C.) können alle Kinder im Alter von 4 - 15 Jahren teilnehmen. An unseren Erlebnis-Leistungs-Camps (E.L.C.) können alle Kinder - Torspieler von 5-16 Jahren; Feldspieler von 5–16 Jahren -  teilnehmen. Die Kinder müssen nicht Mitglied des ausrichtenden Kooperationsvereins sein. Die Anmeldung muss innerhalb der Anmeldefrist (3 Wochen vor der Veranstaltung) schriftlich erfolgen, und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Eine Übermittlung der Anmeldung per E-Mail ist hier völlig ausreichend.  Nach Eingang der Anmeldung bei der E.F.S. erscheint der Teilnehmer zeitnah auf der Anmeldeliste des gebuchten Camps. Ist bereits die Maximalteilnehmerzahl des Camps erreicht, bekommt das Kind einen Platz auf der Nachrückerliste. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme. Maßgeblich für die Teilnahme ist die rechtzeitige Anmeldung. Die Plätze werden nach zeitlichem Eingang der Anmeldung vergeben.

 

2. Bezahlung der Teilnehmergebühr

 

Die Bezahlung der Teilnehmergebühr kann jeder Zeit erfolgen. Spätestens jedoch 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Erfolgt der Zahlungseingang, wird der Teilnehmer in der Anmeldeliste grün eingefärbt. Erfolgt bis zum Zahlungseingangsschluss keine Zahlung, besteht kein Anspruch auf einen Teilnehmerplatz.

Die Teilnehmergebühr ist rechtlich mit Eingang der schriftlichen Anmeldung fällig.

Können wir keinen rechtzeitigen Zahlungseingang verbuchen, wird die Anmeldung von der E.F.S. kostenpflichtig (Storno-Gebühr 20,00 € zusätzlich zur Teilnehmergebühr) storniert.

Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. In diesem Fall wird, soweit bereits bezahlt, die Anmeldegebühr erstattet. Erfolgt eine Stornierung nach Anmeldeschluss, so ist die Teilnehmergebühr in jedem Fall fällig und wird auch eingefordert.

 

3. Versicherung des Teilnehmers

 

Die Teilnehmer der Veranstaltungen der E.F.S. sind ausschließlich über die Versicherung der Erziehungsberechtigten versichert. Der Kooperationsverein, sowie die E.F.S. sind für Verletzungen oder Erkrankungen der Teilnehmer, während oder nach der Veranstaltung, nicht haftbar zu machen.

Der Teilnehmer ist gesund und in vollem Umfang sportlich belastbar. Er nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und gesundheitliche Einschränkungen sind der E.F.S. vor Campbeginn mitzuteilen.

Bei Verlust von Wertsachen übernimmt die E.F.S. und der Kooperationsverein keine Haftung.

 

4. Krankheit des Teilnehmers

 

Ist der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung durch Krankheit nicht in der Lage,  teilzunehmen, und ist dies durch ein ärztliches Attest bescheinigt, erhalten Sie 50 % der Teilnehmergebühr erstattet. Die Verpflegungspauschale in Höhe von 10,00 €, beziehungsweise 20,00€ bleibt hiervon ausgeschlossen.

Die komplett bezahlte Campausstattung kann während des Camps abgeholt werden.

Finden Sie einen Ersatzteilnehmer gehen die Rechte und Pflichten aus der Anmeldung auf den Ersatzteilnehmer über. 

 

5. Campausfall

 

Kommt es zu einem wetterbedingten Komplettausfall der Veranstaltung, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit an einer anderen Veranstaltung in Wohnortnähe teilzunehmen. Wenn möglich, wird mit dem Kooperationsverein ein Ersatztermin gefunden, an dem dann teilgenommen werden kann.

Sollten diese Ersatzmöglichkeiten nicht vom Teilnehmer genutzt werden, entsteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der fälligen Teilnehmergebühr. Für wetterbedingte Ausfälle übernimmt die E.F.S. keinerlei Haftung. 

 

6. Bildrechte

 

Die Teilnehmer und Ihre gesetzlichen Vertreter sind damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, und diese auf unserer Internetseite veröffentlicht werden.

Die Bild und Tonaufnahmen stehen der E.F.S. zur freien Verfügung.

Das Einverständnis erfolgt inhaltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt.